01.06.10 - EuGH wird erneut über Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden haben

Der irische High Court hat im Mai entschieden, in einem die Vorratsdatenspeicherung betreffenden Verfahren zwischen der Irischen Republik und der Bürgerrechtsorganisation "Digital Rights Ireland Ltd." (DRI) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Zu überprüfen wird erneut die Rechtmäßigkeit der die Vorratsdatenspeicherung betreffenden Richtlinie RL 2006/24/EG sein. In dem Verfahren wird es um die Frage der Vereinbarkeit der Richtlinie mit höherrangigem europäischen Recht gehen.

Die Entscheidung des EuGH könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung zum Thema haben. Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, hier insbesondere § 113a TKG, wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 für nicht grundgesetzkonform erachtet und damit außer Kraft gesetzt. Haben Sie Fragen zum Datenschutz? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

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