11.03.10 - BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage gegen Online-Veröffentlichung der New York Times

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die deutschen Gerichte für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig sind, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. Diese Voraussetzung sahen die Richter im konkreten Fall als erfüllt an, da der in Deutschland wohnhafte Kläger namentlich genannt sei und im Rahmen des Artikels behauptet werde, dass die Firma des Klägers in Deutschland ausweislich der Berichte deutscher Strafverfolgungsbehörden Teil eines Netzwerks der internationalen Mafia sei.

Darüber hinaus sei die New York Times ein internationales Presseerzeugnis, das sich ausdrücklich auch an Interessenten in Deutschland richte. Die Revision des Klägers war damit erfolgreich. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz OLG Düsseldorf auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.
BGH, Urteil vom 02.03.2010, VI ZR 23/09, http://bit.ly/­atDfQ9
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