11.10.2011 - KG: Keine Überprüfungspflicht eines Internet-Bewertungsportals
Das Kammergericht in Berlin hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass keine Verpflichtung eines Internet-Bewertungsportals für Reiseleistungen dahingehend besteht, vor der Veröffentlichung von Nutzer-Bewertungen Nachforschungen hinsichtlich deren Richtigkeit anzustellen.
Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Hotelbetrieb von einem Online-Bewertungsportal für Reisen eine Unterlassungsverpflichtung forderte und beantragte, dass das Portal die Bewertungen zukünftig nicht mehr verbreiten dürfe. Das Portal löschte die streitgegenständliche Bewertung zwar, weigerte sich aber, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
Die Richter gaben dem Internetportal Recht: Das Portal sei seiner Verpflichtung ausreichend nachgekommen, indem es die negative Bewertung unverzüglich nach Benachrichtigung durch das klagende Hotel gelöscht habe. Das Kammergericht hat diese Auffassung im Berufungsverfahren bestätigt. Es bestehe keine Pflicht des Portals, ohne konkreten Verdacht Nachforschungen über die Berechtigung einer Bewertung anzustellen. Eine Vorabprüfung der eingesandten Bewertungen sei nicht erforderlich.
Ein entsprechender Anspruch des Hotels hätte erst dann bestanden, wenn das Portal die Bewertung auch nach Kenntnis von deren Unwahrheit nicht gelöscht hätte.
Quelle: KG Berlin, MMR 10/2011, S. 702.