12.05.10 - BGH-Grundsatzurteil zur Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
Der Bundesgerichtshof hat heute sein Grundsatzurteil zur Haftung für einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss verkündet. Demnach können Privatpersonen auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Für die Frage, ob eine "ausreichende Sicherung" des WLAN vorliegt, kommt es nach Auffassung des BGH auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen an.
Werden diese Sicherungsvoraussetzungen nicht eingehalten, haftet der Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. In dem zu entscheidenden Filesharing-Fall sagt der BGH ausdrücklich, dass nach geltendem Recht "maximal 100 €" Abmahnkosten (§ 97a UrhG) anfallen dürften. Damit dürfte das Geschäftsmodell der "Abmahnanwälte" nachhaltig erschüttert werden. Haben Sie Fragen zu Urheberrechtsverletzungen im Internet? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!