12.07.2011 - EU fordert strengere Datenschutzregeln
Die EU hat weitere Anstrengungen unternommen, die Datenschutzregeln in der EU weiter zu verschärfen. Das Parlament hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2011 den neuen Bericht zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU in erster Lesung angenommen. Die EU-Parlamentarier unterstützen damit das Gesamtkonzept für den Datenschutz der Kommission (KOM(2010) 609), wonach die bestehende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und der Rahmenbeschluss 2008/977/JI neu konzipiert werden sollen.
Geplante Maßnahmen:
Die Rechtsmittel von Betroffenen gegen Datenschutz-Verstöße sollen überarbeitet werden, um den Zugang zu Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung zu erleichtern. Auch soll das sogenannte „Recht auf Vergessen“, welches insbesondere im Internet relevant werden soll, weiter ausgearbeitet und genauer definiert werden. Dabei sollen insbesondere die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen Berücksichtigung finden.
Die EU will in die überarbeitete Datenschutzrichtlinie darüber hinaus strenge und abschreckende Sanktionen bei Datenmissbrauch integrieren. Zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit sollen allerdings die bereits existierenden Sondervorschriften der Datenschutzrichtlinie beibehalten und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Auch sollen zukünftig bei Datenübertragungen in Staaten außerhalb der EU Datenschutzrechte durchgesetzt werden können. Deswegen fordert der Bericht für sämtliche Arten von internationalen Vereinbarungen eine Definition der zentralen Elemente des europäischen Datenschutzes.
Für die Anwaltschaft berufsrechtlich interessant ist der Erwägungsgrund Nr. 27, der besondere Regeln und Datenaufsichtsstrukturen für solche Daten anregt, die dem Berufsgeheimnis unterfallen.
Quelle: Bericht zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union, DAV-Depeche 27/11