14.06.2011 - Aufnahmen eines Hauses für Google Street View
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für "Google Street View" Aufnahmen eines Hauses auch ohne Einwilligung des Eigentümers angefertigt werden dürfen.
Nach Auffassung der Berliner Richter ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für "Google Street View" Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden, soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung aufgenommen werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen.
Demnach sind Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus grundsätzlich nicht zu beanstanden.
KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2010
Quelle: MMR 6/2011, S. 414