15.04.10 - EuGH-Urteil zu Online-Shops & Widerrufsrecht: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Grundsatzurteil die Rechte der Verbraucher im Versandhandel gestärkt. Schickt ein Kunde die Ware fristgerecht zurück, darf er nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden - die Hinsendekosten sind vom Versandhändler zu tragen.
Damit scheiterte ein deutscher Versandhändler mit seiner Vertragsklausel, die vorsah, dass die Kunden auch die Kosten der Hinsendung zu tragen hatten. Die europäische Fernabsatzrichtlinie habe das Ziel "den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten", so der EuGH. Dem stehe es aber entgegen, wenn die Kunden auch Kosten für die Hinsendung der zurückgegebenen Ware zahlen müssten. Dies führe zu einer unangemessenen Risikoverteilung zu Lasten des Verbrauchers.Haben Sie Fragen zum Thema E-Commerce? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!