16.09.2011 - LG Berlin: Haftung von Google für beleidigende Äußerungen
Das Landgericht Berlin ist der Auffassung, dass Google unter bestimmten Voraussetzungen für rechtswidrige Suchergebnissen haftet und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Im konkreten Fall tauchten bei Eingabe des Namens des Klägers bei Google Suchergebnisse auf, die die Worte einer Blogger-Plattform "asozial", "in kriminelle Machenschaften verwickelt", "Spitzel", "geisteskrank und schwachsinnig" oder "russischer Nazi" beinhalteten. Google verweigerte außergerichtlich die Löschung der Suchergebnisse.
Zu Unrecht, wie das LG Berlin entschied. Wer eine andere Person wie oben beschrieben bezeichne, verletze dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Google sei für diese Äußerungen rechtlich dann verantwortlich, wenn trotz Kenntnis keine Löschung erfolge. Dem Kläger stand der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I, 1004 BGB iVm §§ 185 ff. StGB, Art. 2 I, 1 I GG zu.
Quelle: LG Berlin, MMR 9/2011, S. 624