28.03.2011 - LG Berlin zum "Gefällt mir"-Button auf Facebook

Nach Ansicht des LG Berlin stellt die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online-Shops ohne Hinweis auf eine mögliche Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook keinen Wettbewerbsverstoß dar.

Das Landgericht hat den Antrag eines anderes Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung des Buttons zurückgewiesen. Die Entscheidung beruhte allerdings auf einer rein wettbewerbsrechtlichen Würdigung, nach der die Verwendung des Buttons auch ohne den entsprechenden Hinweis wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei: Bei § 13 des Telemediengesetzes handele es sich nicht um eine wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensvorschrift.

Das Landgericht hatte ausdrücklich nicht darüber zu entscheiden, ob die Verwendung des Buttons ohne Hinweis auf eine mögliche Übermittlung von Nutzdaten an Facebook im Einklang mit dem Datenschutz steht.

 

Quelle: Pressemitteilung LG Berlin vom 23.03.2011

Zurück