Presse- und Medienrecht

Presse- und Medienrecht

Unsere Beratung auf dem Gebiet des klassischen Presse- und Medienrechts umfasst insbesondere Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, einschließlich des Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Im Vordergrund steht meist die Frage, was in Wort und/oder Bild über eine Person oder ein Unternehmen verbreitet werden darf.

  • Prüfung / Durchsetzung / Abwehr von Unterlassungsansprüchen wegen unwahrer Berichterstattung, ehrverletzenden Veröffentlichungen oder Fotoveröffentlichungen ohne Einwilligung;
  • Prüfung / Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen auf Gegendarstellung, Widerruf und Berichtigung;
  • Prüfung / Durchsetzung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Geldentschädigung (Schmerzensgeld)

Aktuell sind insbesondere folgende Sachverhalte immer wieder Gegenstand rechtlicher Kontroversen:

  • Verbreitung von unwahren und ehrverletzenden Äußerungen über Unternehmen;
  • Berichterstattung über Gerichtsverfahren (Verdachtsberichterstattung im Ermittlungs- und Strafverfahren, Berichterstattung über private Zivilrechtsverfahren);
  • Verbreitung von Äußerungen aus dem Privatleben von Personen (insbesondere auch im Internet).

Wir bieten Ihnen zu den vorgenannten Problemkreisen eine lösungsorientierte und professionelle Beratung und vertreten Sie in gerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren.